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Warum braucht die Gemeinde Bad Abbach eine Ortsteilfeuerwehr?
Die erwirtschafteten Einnahmen aus dem Sommerfest oder anderen Festen werden entweder für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände
für die Jugendfeuerwehr oder für die aktiven Wehr verwendet. Oft übernimmt der Verein auch die Verpflegung bei längeren
Ausbildungsveranstaltungen. Nachstehend haben wir einige Investitionen aufgeschlüsselt, die durch die erwirtschafteten Einnahmen getätigt
wurden:
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Feuerwehrparkas für die Jugendfeuerwehr
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Helmlampen für Atemschutzgeräteträger
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Schlauchboot mit Eisschlitten (beides gebraucht)
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Mehrzweckanhänger für Eis- und Wasserrettung
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Umbau und Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für unser Mannschaftstransportfahrzeug
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Verkehrssicherungsanhänger (gebraucht)
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Beamer und Laptop für Unterrichtszwecke usw.
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Atemschutzüberwachungstafel...
Es gibt eine gesetzliche Hilfsfrist von zehn Minuten, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Die Hilfsfrist ist die Zeit vom Beginn des Notrufes in
der Leitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzfahrzeuge an die jeweilige Einsatzstelle. Die kann die Gemeinde Bad Abbach, bezogen auf das
Schutzgebiet Lengfeld, ohne die Ortsteilfeuerwehr Lengfeld nicht gewährleisten. Außerdem gibt es weitere Gründe, die für eine Ortsteilfeuerwehr
sprechen:
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Bessere Ortskenntnisse als die Stützpunktwehr Bad Abbach
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Zeitlicher Vorteil gegenüber der Stützpunktwehr Bad Abbach
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Kennt in der Regel die Wasserentnahmestellen genauer und kann so schneller zu einem Löscherfolg beitragen
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Kennt die besonderen Gefahrenquellen im Einsatzgebiet
Zeitabschnitte der Hilfsfrist:
In dieser Rubrik Ihre Fragen - unsere Antworten versuchen wir die von Ihnen gestellten Fragen zu beantworten. Helfen Sie uns, unsere Seite zu
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Viele Lengfelder Bürger fragen sich, warum die Feuerwehr in der Nacht mit Blaulicht und Martinshorn fahren muss, wenn scheinbar keiner
unterwegs ist.
Fühlen Sie sich dadurch auch gestört? Die Reaktion ist zwar verständlich, doch die Fahrer der Einsatzfahrzeuge dürfen darauf keine Rücksicht
nehmen, wenn es darum geht, Menschen oder Tiere zu retten bzw. Sachwerte zu schützen.
Es gibt klare gesetzliche Regelungen in der Straßenverkehrsverordnung (§35 Sonderrechte / § 38 Wegerechte), dass bei Einsatzfahrten das
Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sein muss. D. h. die Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind also gesetzlich verpflichtet bei Einsatzfahrten
beide Alarmierungseinrichtungen einzuschalten.
Durch die frühzeitige Ankündigung eines Einsatzfahrzeuges soll jedem Verkehrsteilnehmer und Fußgänger die Möglichkeit gegeben werden,
rechtzeitig zu reagieren. Somit werden gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle vermieden. Das gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Sollten Sie auch einmal professionelle Hilfe brauchen, dann sind Sie sicherlich für eine schnelle Hilfe dankbar. Egal zu welcher Uhrzeit.
Wir bitten sie deshalb um Ihr Verständnis für die jeweilige Lärmbelästigung in der Nacht. Und wollen Sie mehr über die Feuerwehr erfahren,
kommen Sie doch einfach zur nächsten Feuerwehrübung. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Warum muss die Feuerwehr nachts mit Martinshorn fahren – muss das sein?
Was macht die Feuerwehr Lengfeld mit den Einnahmen z. B. aus dem Sommerfest?
Freiwillige Feuerwehr Lengfeld e. V.
Industriestraße 1a
93077 Bad Abbach - Lengfeld
Telefon: +49 9405 55 25
Telefax: +49 9405 500 99 40
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