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Warum einen Rauchwarnmelder?

Etwa 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch ein Feuer in den eigenen vier Wänden. Eine vergessene Kerze, Rauchen im Bett, Kurzschluss oder ein defektes Elektrogerät sind die häufigsten Ursachen. Selten kommen die Opfer dabei durch Verbrennungen ums Leben, sondern zu über 90 % durch eine Rauchvergiftung. Bei einem Brand entsteht gefährlicher Rauch, der sich lautlos und noch vor dem Feuer in der Wohnung ausbreitet. Er enthält giftiges Kohlenmonoxid, das zu verminderter Sauerstoffaufnahme, Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod führt. Besonders nachts, wenn alle schlafen, besteht größte Gefahr. Ein Rauchwarnmelder warnt hier rechtzeitig und weckt die Bewohner aus tiefstem Schlaf.

Ein Rauchwarnmelder gibt frühzeitig Alarm

Der laute Heulton (85 dBA) des Rauchwarnmelders alarmiert Sie bei einem Brand. Sie gewinnen dadurch wertvolle Zeit, um sich und ihre Familie zu retten.

Rauchwarnmelderpflicht

In fast allen Bundesländern besteht die Pflicht, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen ist geregelt. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO Art. 46 Abs. 4) müssen Eigentümer Wohnungen mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder in den Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, ausstatten. Für vorhandene Wohnungen besteht eine Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2017. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern (z.B. Mietern), es sei den, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Wo Rauchwarnmelder anbringen?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Da die heißen Brandgase nach oben steigen, müssen Rauchwarnmelder entsprechend der Montageanweisung des Herstellers an der Deckenmitte befestigt werden. Des Weiteren legt die Anwendungsnorm von 0,5 m zu allen Einrichtungsgegenständen (Lampen, Klimageräte, Schränke) an der Decke fest. Im Dach muss der Melder mindestens 0,50 - 1 m von der Dachspitze entfernt montiert werden.

Mindestschutz

In Wohnungen und Privathäusern muss im Flur jeder Etage (je 15 m Länge) und in den Kinder- und Schlafzimmern ein Rauchwarnmelder je maximal 60 m 2 Raumgröße angebracht werden. Mehrere Rauchwarnmelder können auch über Funk verbunden werden, sodass bei Alarm alle anderen Melder mit auslösen. Bei Neu- und Umbauten können Melder auch verkabelt und mit Netzstrom betrieben werden.

Optimaler Schutz

Zusätzliche Rauchwarnmelder für besondere Bereiche wie Dachboden, Wohnzimmer, Arbeits- und Haushaltsraum, Keller oder Küche (hier ein Wärmemelder) können das System sinnvoll ergänzen. Für Gehörlose gibt es spezielle Melder.

Wartung

Rauchwarnmelder müssen gemäß Herstellerangaben regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, auf einwandfreie Funktion geprüft und mit der Prüftaste ein Probealarm ausgelöst werden. Batteriebetriebene Geräte melden die nachlassende Batterieleistung mit einem Signalton, der sich vom Alarmton deutlich unterscheidet. Geringen Wartungsaufwand erfordern Rauchwarnmelder mit 10-Jahres-Lihium-Batterien.

Wo erhält man Rauchwarnmelder?

Zuverlässige Rauchwarnmelder bekommen Sie im Fachhandel und in Baumärkten. Achten Sie jedoch darauf, dass der Rauchwarnmelder ein CE-Kennzeichen mit Hinweis nach DIN EN 14604 und eine VdS-Zertifizierung* hat. Qualitätsrauchmelder gewährleisten zudem die Funktion von Batterie und Rauchwarnmelder für mindestens 10 Jahre und sind dadurch wartungsärmer. *VdS Schadenverhütung GmbH ist eine Einrichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und arbeitet zum Schutz von Leben und Sachwerten.

Antwort auf die oft gestellte Frage: Verhindert ein Rauchwarnmelder einen Brand?

Er verhindert keinen Brand, er löscht nicht und er alarmiert auch nicht die Feuerwehr oder andere Einsatzstellen. Ein Rauchwarnmelder meldet frühzeitig einen Brand und schafft die Möglichkeit, angemessen zu reagieren. Das heißt, entweder einen Löschversuch zu unternehmen oder sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Dadurch besteht die Chance, dass ein Brand ein kleiner “Entstehungsbrand” bleibt. Voraussetzung dafür, dass kein Feuer ausbricht, ist Umsicht im Umgang mit Brandgefahren wie z.B. offenes Feuer, Zigaretten, Elektrizität, Sorgfalt bei der Verwendung leicht entflammbarer Stoffe sowie der Schutz vor Brandstiftung. Quelle: Flyer Versicherungskammer Bayern “Rauchwarnmelder-Pflicht. Kleine Geräte als Lebensretter” www.versicherungskammer-bayern.de
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Rauchwarnmelder Retten Leben!
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