SICHERHEITSTIPPS - FEUERLÖSCHER  Löschen, Brandklassen, Arten von Löschern, Wartung- und Prüfungintervalle... Sie befinden sich hier >> Startseite >> Sonstiges >> Sicherheitstipps >> Feuerlöscher Brände fester, glutbildender Stoffe hauptsächlich organischer Natur wie Holz, Papier, Kohle, Textilien, Autoreifen Geeignetes Löschmittel: Wasser, Schaum, ABC-Pulver Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen wie Benzin, Diesel, Fett, Öl, Wachs, Teer, Harz, Alkohol, Kunststoff Geeignetes Löschmittel: ABC- oder BC-Pulver, Wasser mit Zusatz für B; Schaum, Kohlendioxid Brände gasförmiger Stoffe, auch unter Druck wie zum Beispiel Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas Geeignetes Löschmittel: ABC- oder BC-Pulver Brände von Metallen wie zum Beispiel Natrium, Aluminium, Magnesium, Lithium, Kalium oder deren Legierungen Geeignetes Löschmittel: Metallbrandpulver (D-Pulver) Brände von Ölen und Fetten In Frittier-/Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten Geeignetes Löschmittel: Sonderlöschmittel Welche Arten von Feuerlöschern gibt es? Schaumlöscher, ABC-Pulverlöscher, Wasserlöscher, Kohlendioxidlöscher CO2, Fettbrandlöscher (Sonderlöschmittel speziell für Gaststätten, Küchen, Kantinen etc.) Auf jedem Feuerlöscher sind die Brandklassen angegeben. Das Löschmittel muss auf den jeweiligen Brennstoff abgestimmt sein, damit eine optimale Löschwirkung erzielt. Zur Bekämpfung von Bränden haben sich die ABC-Pulverlöscher am Besten bewährt. Sie haben eine hohe Löschwirkung innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen. Für Privathaushalte empfiehlt sich grundsätzlich der Einsatz von ABC-Pulverlöschern.  Nachteilig ist anzumerken, dass das Pulver in jede kleinste Fuge und Pore geht und sich nur schwer entfernen lässt. Außerdem können durch Einatmen des Pulvers die Atmungsorgane verletzt oder geschädigt werden. Alternative zum Pulverlöscher ist der Schaumlöscher. Allgemeine Anforderung an Feuerlöscher Feuerlöscher müssen nach DIN EN3 amtlich geprüft und zugelassen sein das Zulassungskennzeichen tragen Wartung und Prüfung Tragbare Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 alle 2 Jahre einer Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält der Feuerlöscher eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Die Adresse eines Kundendienstes finden Sich auch in den Gelben Seiten unter dem Stichwort “Feuerlöscherwartung”. Funktionsdauer von Pulverlöschern 1 und 2 kg Löscher: ca. 2-4 Sekunden 6 kg Löscher: ca. 10 Sekunden 12 kg Löscher: ca. 18 Sekunden Geeignete Standorte für Feuerlöscher Feuerlöscher sollten an gut sichtbaren und im Brandfall leicht zugänglichen Stellen angebracht sein. Zum Beispiel im Treppenhaus und an Ein- und Ausgängen. Weitere Standorte sind Heizungskeller, Garage, Hobbykeller und Küche. Feuerlöscher sollten nur so hoch montiert werden, dass auch kleinere Personen den Löscher aus der Halterung nehmen können. Eine Griffhöhe von 80 bis 120 cm haben sich hierbei bewährt. © Freiwillige Feuerwehr Lengfeld e. V. Tragbare Feuerlöscher sind wirksam zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes. Experten gehen davon aus, dass sich der Großteil aller Brände bei rechtzeitiger Entdeckung, mit Feuerlöschern erfolgreich bekämpfen lassen. Sind Feuerlöscher für Privathaushalte in Bayern vorgeschrieben? Gemäß der heute gültigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften sind Feuerlöscher grundsätzlich für Privathaushalte nicht mehr vorgeschrieben. Lediglich die “technischen Regeln Flüssiggas” (TRF 1988) verlangen, dass Flüssiggasbehälter-Anlagen mit einem Feuerlöscher der Brandklasse ABC, Mindestfüllung 6 kg, an einer gut zugänglichen Stelle ausgerüstet sind. Brandklassen Feuerlöscher unterscheiden sich durch die Art des Löschmittels, das sie enthalten. Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Löschen Sie beispielsweise einen Fettbrand niemals mit Wasser! Die Einteilung der Brandklassen hift Ihnen bei der Auswahl des richtigen Löschmittels. Gelbe Seiten