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HIMMELSLATERNEN
oder Skylaternen steigen zu lassen ist gefährlich und in Bayern verboten - Bußgeld droht!
Unbemannte Himmelsballone, auch als Himmelslaternen, Skylaternen, Skyballone, Fluglaternen und dgl. bezeichnet, fallen zweifelsfrei unter das Verbot
nach § 19 der geltenden Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Es ist ferner unter Bußgeldandrohung von bis zu 1.000 Euro verboten,
derartige Flugkörper aufsteigen zu lassen.
Es handelt sich bei den frei fliegenden, unbemannten Heißluftballonen um nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten im Sinne von § 2 i. V. m
§ 3 VVB. Deshalb wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus fachlicher Sicht Bedenken wegen der Sicherstellung des Brandschutzes im Umkreis
der fliegenden Ballone (bzw. unkontrollierbar landender Ballone) bestehen.
Aus diesem Grunde kann aus unserer Sicht auch keine Ausnahme nach § 25 VVB durch die entsprechend zuständige Gemeinde gewährt werden.
Quelle: KFV Main-Spessart / Regierung von Unterfranken 31.07.2008
Was sind Himmelslaternen, Skylaternen, Skyballone, Fluglaternen?
Himmelslaternen sind Laternen aus Papier und sie gibt es in unterschiedlichen Größen und Formen. Ein Drahtgestell stabilisiert die außenliegende
Papierhaut und die mittig sitzende Kerze. Die kleinsten Laternen haben einen Durchmesser von zirka 35 cm und eine Höhe von 75 cm. Die Größeren
haben einen Durchmesser von ca. 80 cm und eine Höhe von 90 cm.
Die Laterne fliegt mit der aufsteigenden heißen Luft der Kerze und kann je nach Thermik eine Flughöhe bis 500 Meter erreichen. Die Flugrichtung ist
windabhängig und somit unkontrollierbar. Die Flugdauer der Laterne beträgt je nach Brenndauer der Kerze und Hersteller zwischen 5 bis 20 Minuten.
Es droht Brandgefahr!
Gerade in der trockenen Jahreszeit kann schnell eine Hecke, ein Feld oder Waldflächen in Flammen stehen. In den letzten Jahren sind durch
sogenannte Himmelslaternen bereits mehrere Brände an landwirtschaftlichen Betrieben und Häusern ausgelöst worden.
Zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht im Brandfall
Sollte eine „Himmelslaterne“ einen Brand verursachen, kann neben dem Bußgeld noch eine zivilrechtliche Schadensersatzforderung auf den
Verursacher zu kommen.